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Ratgeber

Dashcam als Beweismittel: Was nach dem BGH-Urteil gilt

Verwertbar, aber nicht garantiert: So ordnest du Dashcam-Aufnahmen nach dem BGH-Urteil vor Gericht ein.

Redaktion dashcam-guide.de · Wer wir sindAktualisiert am 3. November 2026So vergleichen wir
Kurz gesagt

Dashcam-Aufnahmen können vor Gericht als Beweismittel verwertet werden, obwohl die dauerhafte anlasslose Aufzeichnung datenschutzwidrig ist: So hat es der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) für den Unfallhaftpflichtprozess entschieden. Ob eine Aufnahme zugelassen wird, hängt aber von einer Abwägung im Einzelfall ab. Eine Dashcam, die gezielt Ereignisse sichert, findest du im Dashcam-Vergleich.

Inhalt
  1. Darf eine Dashcam-Aufnahme Beweismittel sein?
  2. Das BGH-Urteil im Überblick
  3. Was Gerichte bei der Abwägung berücksichtigen
  4. Bußgeld- und Strafverfahren: Was ist belegt?
  5. Dashcam-Aufnahmen weitergeben: Polizei und Versicherung
  6. Veröffentlichung im Netz: problematisch
  7. So wird eine Aufnahme als Beweismittel brauchbar
  8. Entscheidungshilfe: Was tun nach einem Unfall mit Dashcam?
  9. Fazit: Hilfreich, aber kein Selbstläufer

Darf eine Dashcam-Aufnahme Beweismittel sein?

Die kurze Antwort: grundsätzlich ja, aber nicht automatisch. Dahinter stehen zwei getrennte Fragen. Erstens: Durfte die Aufnahme angefertigt werden? Zweitens: Darf das Gericht sie nutzen? Beim Datenschutzrecht und bei der Beweisverwertung gelten unterschiedliche Maßstäbe. Die Frage der Zulässigkeit der Aufnahme behandelt der Ratgeber Ist eine Dashcam erlaubt?, die Verwertung als Beweismittel behandeln wir hier. Den Fachbegriff erklärt das Glossar unter Beweisverwertung.

Keine Rechtsberatung

Diese Seite beschreibt veröffentlichte Rechtsprechung und Hinweise von Behörden in allgemeiner Form. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt kein Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Ob eine konkrete Aufnahme in deinem Verfahren verwertet wird, entscheidet allein das Gericht.

Das BGH-Urteil im Überblick

BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17
FrageAntwort des BGH
Was war passiert?Zwei Fahrzeuge wollten innerorts auf einer zweispurigen Straße links abbiegen und stießen zusammen. Die Dashcam eines Beteiligten zeichnete Fahrt und Kollision auf.
War die Aufzeichnung zulässig?Nein. Sie verstieß gegen § 4 Abs. 1 BDSG (damalige Fassung): keine Einwilligung, keine Stütze in § 6b oder § 28 BDSG.
Leitsatz aDie „permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens“ ist mit dem BDSG nicht vereinbar.
Leitsatz bDie Verwertung solcher Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess ist „dennoch zulässig“.
Wie wurde entschieden?Abwägung nach § 286 ZPO zwischen Beweisinteresse und Anspruch auf rechtliches Gehör einerseits, Persönlichkeitsrecht andererseits.
ErgebnisDas Persönlichkeitsrecht überwog hier nicht. Der Fall wurde an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen, die Feststellungen sollen unter Verwertung des Videos nachgeholt werden.

Das Urteil wurde nach mündlicher Verhandlung am 10. April 2018 am 15. Mai 2018 verkündet. Es betrifft das Bundesdatenschutzgesetz in der damaligen Fassung; die DSGVO galt zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden beurteilen Dashcams seither nach der DSGVO, kommen aber zu einem ähnlichen Ergebnis bei Dauerfilmen.

Warum der BGH die Aufnahme trotzdem zuließ

Die Zivilprozessordnung kennt keine ausdrücklichen Beweisverwertungsverbote. Deshalb ist die Verwertung im Einzelfall zu prüfen. Nach den Gründen des Urteils stellt der Senat das Beweisinteresse des Klägers und den Anspruch auf rechtliches Gehör gegen das Persönlichkeitsrecht des Beklagten. Er betont dabei den „Grundsatz der freien Beweiswürdigung“.

Im konkreten Fall überwog das Beweisinteresse: Der Beklagte hatte sich mit seiner Teilnahme am öffentlichen Verkehr einer Beobachtung ausgesetzt, und der Kläger befand sich in Beweisnot. Ein Sachverständiger konnte nämlich nicht klären, welches Fahrzeug die Spur verlassen hatte, weshalb die Vorinstanzen den Schaden hälftig teilten. Gerade deshalb war das Video wichtig.

Was Gerichte bei der Abwägung berücksichtigen

Aus dem Urteil und der Einordnung durch Fachautoren lassen sich die Gesichtspunkte ableiten, die in der Abwägung eine Rolle spielen. Nach einer Zusammenfassung von Dr. Datenschutz sind maßgeblich das Gewicht des Verfahrensverstoßes und die Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter. Praktisch entscheidend sind:

  • Beweisnot: Gibt es andere Beweismittel, etwa Zeugen oder ein Gutachten? Je weniger, desto eher kann das Video zählen.
  • Art des Eingriffs: Wie lange und wie umfassend wurde aufgezeichnet?
  • Bedeutung des Verfahrens: Es ging um einen Unfallhaftpflichtprozess, also um Schadensersatz.
  • Glaubhaftigkeit: Das Gericht würdigt, wie verlässlich die Aufnahme ist. Zeitstempel und Bildqualität spielen eine Rolle.

Das ist keine abschließende Liste, und wir können nicht vorhersagen, wie ein Gericht in deinem Fall entscheidet. Gleich gelagerte Fälle können unterschiedlich ausgehen.

Rechenbeispiel: Wie lang war die „Dauer“ im BGH-Fall?

Im entschiedenen Fall hatte die Kamera laut Berufungsgericht rund vier Stunden ohne konkreten Anlass aufgezeichnet. Die niedersächsische Datenschutzaufsicht verfolgt dagegen eine anlasslose Speicherung von bis zu 30 Sekunden nicht (FAQ, Stand Juni 2024).

  • 4 Stunden = 4 × 3.600 s = 14.400 s
  • 14.400 s ÷ 30 s = 480

Die Aufzeichnung im BGH-Fall war damit etwa 480-mal so lang wie die Spanne, die die Aufsicht als nicht sanktionsrelevant nennt. Das zeigt, warum Dauerfilmen als besonders problematisch gilt. Beide Werte sind keine Rechtsregel für jeden Fall, sondern Orientierungspunkte.

Bußgeld- und Strafverfahren: Was ist belegt?

Das BGH-Urteil betrifft den Zivilprozess. Für Bußgeld- und Strafverfahren gelten andere Maßstäbe, und die Rechtsprechung ist uneinheitlicher. Eine Entscheidung zu Bußgeldverfahren haben wir nicht im Volltext geprüft. In Presseberichten wird das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 Ss 543/15) als Beispiel für die Verwertung einer Dashcam-Aufnahme in einem Bußgeldverfahren genannt. Weil wir diese Entscheidung nicht im Wortlaut geprüft haben, geben wir hier keine Einzelheiten wieder. Die niedersächsische Datenschutzaufsicht hält in ihrer FAQ fest, dass schwerwiegende Verkehrsverstöße, die aus den Aufnahmen hervorgehen, zur Anzeige gebracht werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass dem Filmer trotz der BGH-Entscheidung ein Bußgeld drohen kann. Die Aufsicht in Niedersachsen nennt für Privatpersonen eine Orientierung um 500 Euro. Eine Aufnahme kann also vor Gericht nutzbar sein und trotzdem Folgen für den haben, der sie angefertigt hat.

Dashcam-Aufnahmen weitergeben: Polizei und Versicherung

Der ADAC schreibt, dass Aufnahmen der eigenen Kfz-Versicherung, der gegnerischen Versicherung oder der Polizei gezeigt werden können. Selbstbelastende Aufnahmen solle man nicht vorlegen. Für den Alltag heißt das:

  1. Sichere die Aufnahme sofort, bevor sie überschrieben wird.
  2. Gib nur den relevanten Ausschnitt weiter, nicht die ganze Karte.
  3. Bewahre das Original unverändert auf und arbeite mit einer Kopie.
  4. Lass dich bei Zweifeln anwaltlich beraten, bevor du Material an die Gegenseite gibst.

Zum Ablauf eines Unfalls und zum Ausfüllen des Berichts gibt es den Beitrag Unfallbericht ausfüllen.

Veröffentlichung im Netz: problematisch

Von der Weitergabe an Polizei oder Versicherung ist der Upload zu unterscheiden. Die LfD Niedersachsen beantwortet die Frage, ob Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen, mit „In aller Regel: Nein!“. Der ADAC nennt es unzulässig, Videos mit erkennbaren Gesichtern oder Kennzeichen zu veröffentlichen, außer sie sind unkenntlich gemacht. Wird mit den Videos Geld verdient, kann das Bußgeld nach der FAQ auch bei Privatpersonen fünfstellig ausfallen. Ein Beweismittel gehört vor Gericht oder zur Versicherung, nicht ins Netz.

So wird eine Aufnahme als Beweismittel brauchbar

Ob ein Gericht dem Video folgt, hängt auch von der Qualität ab. Diese Merkmale helfen, gerichtsfeste Aufnahmen zu sichern:

Gerätefunktionen und ihr Nutzen als Beweis
FunktionNutzenGlossar
Hohe AuflösungKennzeichen und Schilder besser lesbarAuflösung
G-Sensor und NotfallaufnahmeSperrt die Aufnahme bei einem Stoß vor dem ÜberschreibenG-Sensor
ZeitstempelOrdnet das Video zeitlich einZeitstempel
GPS und GeschwindigkeitsangabeOrt und Geschwindigkeit im VideoGPS-Logger
Datenschutz-ModusBegrenzt die gespeicherten DatenDatenschutz-Modus

Der Hersteller der VIOFO A229 Pro nennt zum Beispiel eine 4K-Frontkamera mit STARVIS-2-Sensor, ein GPS-Modul, das laut Hersteller Standort, Geschwindigkeit und Zeit in die Videowiedergabe einbindet, und einen Datenschutzmodus, bei dem laut Hersteller bis zu zwei einminütige Videos gespeichert werden können. Letzterer setzt laut Hersteller eine aktuelle Firmware voraus.

AnzeigeVIOFO A229 Pro
Passende Empfehlung
VIOFO A229 Pro

Die VIOFO A229 Pro bietet laut Hersteller 4K vorne, GPS mit Ort, Geschwindigkeit und Zeit sowie einen Datenschutzmodus mit zwei einminütigen Videos.

Hinweis zur Tonaufnahme: Ob Ton aufgezeichnet wird, solltest du im Gerät prüfen und nach Möglichkeit abschalten; die Datenschutzaufsicht Niedersachsen trifft zur Tonaufnahme in ihrer FAQ keine Aussage, deshalb geben wir dazu keine Bewertung ab.

Entscheidungshilfe: Was tun nach einem Unfall mit Dashcam?

Vorgehen nach einem Unfall
SituationSinnvolles Vorgehen
Du hast eine Aufnahme gesichertOriginal aufbewahren, Kopie anfertigen, nicht bearbeiten
Die Gegenseite bestreitet den HergangAnwaltlich beraten lassen, bevor du das Video weitergibst
Die Versicherung fragt nach BelegenRelevanten Ausschnitt übermitteln, selbstbelastendes Material nicht ungefragt vorlegen (ADAC)
Du willst das Video online zeigenBesser nicht: In aller Regel unzulässig (LfD Niedersachsen)
Es gibt keine AufnahmeZeugen notieren, Fotos der Unfallstelle, Unfallbericht ausfüllen

Fazit: Hilfreich, aber kein Selbstläufer

Eine Dashcam kann im Streit um den Unfallhergang den Ausschlag geben. Sicher ist das nicht: Das Gericht wägt jedes Mal neu ab, und die Aufnahme kann zugleich datenschutzrechtliche Folgen für dich haben. Je gezielter ein Gerät Ereignisse sichert, desto besser. Eine Auswahl findest du im Dashcam-Vergleich, den rechtlichen Rahmen im Ratgeber Dashcam erlaubt, Hinweise zum Datenschutz im Ratgeber Dashcam und Datenschutz.

Was du nach einem Schaden am geparkten Auto konkret tun kannst, erklärt unser Beitrag zur Fahrerflucht am geparkten Auto; wie du den Unfallbericht richtig ausfüllst, steht im Magazin.

Darf ich Dashcam-Videos vor Gericht verwenden?

Der BGH hat im Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) die Verwertung im Unfallhaftpflichtprozess trotz Datenschutzverstoß zugelassen. Er entscheidet im Einzelfall nach einer Abwägung. Eine Garantie gibt es nicht.

Droht mir ein Bußgeld, obwohl das Video verwertet wurde?

Das ist möglich. Der ADAC weist darauf hin, dass dem Filmer trotz der BGH-Entscheidung ein Bußgeld drohen kann. Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen nennt für Privatpersonen eine Orientierung um 500 Euro.

Muss ich der Polizei die Aufnahme geben?

Dazu trifft die niedersächsische FAQ keine ausdrückliche Aussage. Der ADAC schreibt, dass Aufnahmen der Polizei oder Versicherung gezeigt werden können und selbstbelastendes Material nicht vorgelegt werden sollte. Lass dich im Zweifel anwaltlich beraten.

Darf ich das Video auf YouTube hochladen?

Nach Einschätzung der LfD Niedersachsen in aller Regel nicht, wenn Personen oder Kennzeichen erkennbar sind. Verpixeln ändert nichts daran, dass die Ursprungsaufnahme meist unzulässig war. Bei Monetarisierung droht ein deutlich höheres Bußgeld.

Reicht eine Aufnahme ohne Ton und GPS?

Das Video kann auch ohne Ton und GPS Beweiswert haben. Zeitstempel und GPS-Daten können aber helfen, Ort und Zeitpunkt einzuordnen. Ob das Gericht sie berücksichtigt, entscheidet es im Einzelfall.

Quellen
  1. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17 (Volltext), Bundesgerichtshof, verkündet am 15.05.2018
  2. BGH: Zulässigkeit von Dashcams bei Verkehrsunfällen, Dr. Datenschutz, Einordnung des Urteils
  3. FAQ zu Dashcams im Straßenverkehr, Datenschutzbeauftragte(r) des Landes Niedersachsen, Stand Juni 2024
  4. ADAC: Dashcams, Rechtslage und Hinweise, ADAC e. V., Artikel vom 14.09.2018
  5. Herstellerangaben zur VIOFO A229 Pro (4K, GPS, Datenschutzmodus) laut Produktdatenbank der Redaktion

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Redaktion dashcam-guide.de

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