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Unfall & Versicherung

Unfallbericht ausfüllen: Schritt für Schritt erklärt

Pflichtangaben, Ablauf und Beweissicherung beim Europäischen Unfallbericht, Schritt für Schritt.

Redaktion dashcam-guide.de · Wer wir sindAktualisiert am 3. November 2026So vergleichen wir
Kurz gesagt

Der Europäische Unfallbericht ist ein Formular, in dem beide Unfallbeteiligten gemeinsam Ort, Zeit, Fahrzeuge, Versicherungen und den Hergang festhalten und unterschreiben. Entferne dich dabei nie vom Unfallort, bevor Feststellungen möglich waren: Nach § 142 Abs. 1 StGB droht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Fotos, Zeugenadressen und gegebenenfalls Videoaufnahmen sichern deine Darstellung ab. Den Schaden meldest du deinem Versicherer unverzüglich (§ 30 VVG); konkrete Fristen stehen in deinen Vertragsbedingungen.

Inhalt
  1. Was ist der Europäische Unfallbericht?
  2. Bevor du schreibst: Erst absichern, dann dokumentieren
  3. Warum Weglaufen teuer wird: § 142 StGB in Kürze
  4. Schritt für Schritt: So füllst du den Unfallbericht aus
  5. Fotos und Videos als Belege
  6. Unfallbericht-Checkliste zum Abhaken
  7. Polizei rufen oder nicht? Eine Entscheidungshilfe
  8. Nach dem Unfall: Versicherung und Fristen
  9. Weitere Artikel

Es kracht, beide Seiten sind unverletzt, und plötzlich steht das Formular auf dem Armaturenbrett. Wer es noch nie ausgefüllt hat, ist nervös, und in der Aufregung passieren Fehler, die später Ärger mit Versicherung und Gegenseite machen. Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch den Europäischen Unfallbericht, zeigt, welche Angaben nicht fehlen dürfen, und erklärt, welche Rolle Fotos und Videos spielen. Welche Aufnahmen vor Gericht oder gegenüber der Versicherung zählen, behandelt der Ratgeber Dashcam als Beweismittel.

Keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Verletzten, hohem Schaden oder Streit über den Hergang wendest du dich an Polizei, Versicherung oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was ist der Europäische Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das laut ADAC in ganz Europa verwendet wird, um den Verlauf eines Unfalls festzuhalten. Jeder Unfallbeteiligte trägt Angaben zu seiner Person, zum Fahrzeug und zur Versicherung ein und schildert, wie der Unfall passiert ist. Der ADAC nennt als Zweck, dass Versicherer und Behörden den Bericht zur Schadenabwicklung heranziehen und die Haftungsfrage so schneller geklärt werden kann. Das Formular gibt es laut ADAC auch mehrsprachig; bei Unfällen im Ausland oder mit nicht deutschsprachigen Beteiligten kann jeder den Bericht in seiner eigenen Sprache ausfüllen.

Wichtig ist nach ADAC, dass alle Unfallbeteiligten den Bericht ausfüllen, mit Datum und Unterschrift versehen und jeder ein Exemplar erhält. Der ADAC empfiehlt, mindestens einen, besser zwei Berichte und einen Stift im Auto zu haben, falls es mehr als einen Unfallgegner gibt.

Das Formular ersetzt weder die Polizei noch die Schuldfrage. Es protokolliert, was beide Beteiligten in dem Moment sehen und bestätigen. Streitet ihr über den Hergang, ist das Formular nicht der Ort für einen Kompromiss: Halte deine Sicht fest und lass notfalls die Polizei kommen.

Bevor du schreibst: Erst absichern, dann dokumentieren

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Der ADAC nennt für das Warndreieck einen Abstand von 50 bis 100 Metern.
  2. Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen: Gibt es Verletzte, geht das vor jedem Papierkram.
  3. Unfallort nicht verlassen: Das Entfernen vom Unfallort ohne Feststellungen kann strafbar sein (siehe nächster Abschnitt).
  4. Fahrzeuge nur wenn nötig bewegen: Zuerst Fotos von der Endposition machen, dann bei Behinderung des Verkehrs zur Seite fahren.

Warum Weglaufen teuer wird: § 142 StGB in Kürze

Bevor du das Formular ausfüllst, solltest du die rechtliche Leitplanke kennen. Wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr entfernt, ohne Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten, wird nach § 142 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine feste Minutenzahl nennt das Gesetz für die Wartezeit nicht, es spricht von einer angemessenen Zeit.

§ 142 StGB: Die fünf Absätze in Kürze
AbsatzInhalt
Abs. 1Entfernen vom Unfallort ohne Feststellungen oder angemessene Wartezeit: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Abs. 2Auch strafbar: Wer sich nach Ablauf der Wartezeit oder berechtigt entfernt und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht
Abs. 3Nachträgliche Feststellung: Mitteilung an Berechtigte oder nahegelegene Polizeidienststelle mit Anschrift, Aufenthalt, Kennzeichen und Standort des Fahrzeugs; Fahrzeug für zumutbare Zeit bereithalten
Abs. 4Milderung oder Absehen von Strafe möglich, wenn bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit nicht bedeutendem Sachschaden die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden freiwillig nachgeholt werden
Abs. 5Unfallbeteiligter ist, wessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

Die Quelle für diese Zusammenfassung ist der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Für deinen Fall relevant: Der Bericht ersetzt nicht die Pflicht zu bleiben, bis die Feststellungen ermöglicht sind. Sind beide anwesend und tauschen Daten aus, ist das in der Regel erledigt. Bei Zweifeln rufst du die Polizei.

Schritt für Schritt: So füllst du den Unfallbericht aus

Schritt 1: Formular beschaffen

Der ADAC stellt den Unfallbericht als kostenlose Vorlage bereit, auch mehrsprachig; laut Seite ist für den Download ein Login nötig, und das Formular gibt es nach ADAC-Angabe außerdem in jeder ADAC-Geschäftsstelle. Auch Kfz-Versicherer halten das Formular häufig bereit, frag bei deinem Versicherer nach. Leg ihn am besten schon vorab ins Handschuhfach, damit du im Ernstfall nicht suchen musst.

Schritt 2: Allgemeine Angaben

Trage Datum, Uhrzeit und Unfallort so genau wie möglich ein. Hilfreich ist eine Straßenangabe mit Hausnummer oder Kilometerangabe auf der Autobahn. Notiere, ob es Verletzte oder andere beschädigte Gegenstände gibt und ob Zeugen anwesend waren, samt Namen und Anschrift.

Schritt 3: Angaben zu beiden Beteiligten

Jede Seite trägt ihre Daten selbst ein: Name, Anschrift, Fahrzeugtyp, amtliches Kennzeichen sowie die Versicherung mit Vertragsnummer. Lass dir den Fahrzeugschein und den Führerschein des anderen zeigen und gleiche die Angaben ab. Mache Fotos der Kennzeichen, falls später etwas unleserlich ist.

Schritt 4: Skizze und Hergang

Zeichne die Straße, die Fahrzeuge in Fahrtrichtung und die Position beim Zusammenstoß. Beschreibe sachlich, was passiert ist, und nur das, was du sicher weißt. Spekulationen und Wertungen wie „der hat nicht aufgepasst“ gehören nicht ins Formular.

Schritt 5: Sichtbare Schäden und Bemerkungen

Markiere den Anstoßpunkt am eigenen Fahrzeug und halte sichtbare Schäden fest. Gibt es etwas, womit du nicht einverstanden bist, schreib es in das Bemerkungsfeld, statt zu schweigen.

Schritt 6: Gegenlesen und unterschreiben

Lies, was der andere eingetragen hat, bevor du unterschreibst. Deine Unterschrift bestätigt die Angaben im Formular. Unterschreibe nicht, wenn du dem Hergang so nicht zustimmst. Der ADAC weist darauf hin, dass der Bericht nur Fakten abfragt und seine Angaben keine Schuldanerkenntnis darstellen; die Kfz-Haftpflichtversicherung nutzt sie aber, um über die Schadenabwicklung zu entscheiden. Lass beide Seiten ein Exemplar mitnehmen und fotografiere das fertige Formular zusätzlich mit dem Handy.

Keine Schuld eintragen

Der Bericht dient der Dokumentation. Formulierungen wie „Ich bin schuld“ gehören nicht hinein, auch nicht aus Höflichkeit. Die Haftungsfrage klären die Versicherungen anhand der Fakten.

Fotos und Videos als Belege

Fotos sind eine wichtige Ergänzung zum Bericht. Der ADAC rät, trotz der Skizze im Unfallbericht noch Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen zu machen und Zeugen samt Personalien aufzunehmen. Mach die Fotos, bevor du Fahrzeuge bewegst, und achte auf folgende Motive:

  • Übersicht der Unfallstelle aus beiden Fahrtrichtungen, mit Straßenverlauf und Verkehrszeichen
  • Endpositionen der Fahrzeuge, falls möglich mit Fahrbahnmarkierungen im Bild
  • Nahaufnahmen aller Schäden und beider Kennzeichen
  • Spuren wie Brems- und Splitterspuren
  • Sicht- und Wetterverhältnisse, etwa nasse Fahrbahn oder tief stehende Sonne

Hast du eine Dashcam, kann deren Aufnahme den Hergang belegen. Sichere die Datei zeitnah, damit sie nicht von der Loop-Aufnahme überschrieben wird. Bei einem Aufprall legen viele Kameras die Szene automatisch als geschützte Datei ab, mehr dazu im Glossar unter Notfallaufnahme und G-Sensor. Ob und wie du Aufnahmen verwenden darfst, hängt von Datenschutz und Beweisverwertung ab. Die Hintergründe findest du im Ratgeber Dashcam und Datenschutz. Stelle fremde Aufnahmen nicht ins Netz.

Unfallbericht-Checkliste zum Abhaken

Pflichtangaben und Beleg-Tipps
AngabeWarum wichtigBeleg-Tipp
Datum, Uhrzeit, OrtZuordnung des SchadensFoto mit Straßenschild
Namen und AnschriftenAnsprüche geltend machenAusweis oder Fahrzeugschein ansehen
Kennzeichen und VersicherungSchadenmeldung beim VersichererFoto vom Kennzeichen
Skizze und HergangGrundlage für HaftungsfrageÜbersichtsfotos der Stelle
ZeugenUnabhängige BestätigungName, Anschrift und Telefonnummer notieren
UnterschriftenBestätigung der AngabenFoto vom unterschriebenen Formular

Polizei rufen oder nicht? Eine Entscheidungshilfe

Es gibt keinen Zwang, bei jedem Parkrempler die Polizei zu holen, aber es gibt klare Signale, bei denen sie dazugehört. Unsere Einordnung:

  • Ja, rufe die Polizei: Nach ADAC auf jeden Fall, wenn Miet- oder Firmenwagen beteiligt sind, außerdem bei größeren Sachschäden, bei Verletzten, bei Streit mit dem Gegner oder wenn er sich aus dem Staub gemacht hat. Aus unserer Sicht gehören dazu auch Alkohol- oder Drogenverdacht und ein Gegner, der keine Daten nennen will.
  • Kann reichen: bei leichtem Sachschaden, wenn beide kooperativ sind, sich ausweisen und den Bericht gemeinsam unterschreiben.
  • Im Zweifel ja: Ein Polizeibericht kostet Zeit, kann dir aber später viel Streit ersparen. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat; wer für den Schaden aufkommt, klärt sie laut ADAC nicht.

Nach dem Unfall: Versicherung und Fristen

Melde den Schaden deiner Versicherung und schicke den Bericht mit den Fotos. Rechtlich gilt: Nach § 30 Abs. 1 VVG muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Wie ein Vertrag das konkretisiert, steht in den Versicherungsbedingungen; die ADAC Autoversicherung nennt auf ihrer Schadenseite als Anzeigepflicht eine Woche. Für deinen Vertrag gilt die Frist in deinen eigenen Bedingungen, lies sie deshalb nach oder frag dort nach.

Zu den Pflichten im Schadenfall zählt nach der ADAC-Seite außerdem die Aufklärungspflicht: Verletzt wird sie zum Beispiel durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, verwischte Unfallspuren oder unrichtige Angaben zum Hergang. Außerdem sollst du nach § 82 Abs. 1 VVG den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern.

Bist du der Geschädigte und willst Ansprüche gegen die Versicherung des Verursachers geltend machen, nennt § 119 Abs. 1 VVG eine Anzeige des Schadensereignisses in Textform innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Behalte Originale und sichere die Dashcam-Datei an einem zweiten Ort. Wenn jemand vom Unfallort geflohen ist, hilft dir unser Beitrag zur Fahrerflucht bei einem geparkten Auto weiter. Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema findest du im Bereich Unfall und Versicherung.

Bis wann muss ich den Unfall meiner Versicherung melden?

Nach § 30 Abs. 1 VVG unverzüglich, nachdem du vom Versicherungsfall Kenntnis hast. Eine konkrete Frist steht in deinen Versicherungsbedingungen; die ADAC Autoversicherung nennt eine Woche. Schau in deinen Vertrag oder frag bei deinem Versicherer nach.

Muss ich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen?

Das Gesetz verlangt nach § 142 StGB, die Feststellungen zu ermöglichen; ein bestimmtes Formular schreibt die von uns geprüfte Quelle nicht vor. Der Bericht ist ein gängiges Hilfsmittel, damit Versicherer den Hergang nachvollziehen können. Ob du einen Bericht oder die Polizei nutzt, hängt vom Fall ab.

Wo bekomme ich einen Unfallbericht?

Der ADAC bietet das Formular kostenlos als Vorlage an, laut Seite mit Login, und gibt es in seinen Geschäftsstellen aus. Auch dein Kfz-Versicherer kann es bereithalten. Lege ein Exemplar ins Handschuhfach.

Was passiert, wenn wir uns nicht einig sind?

Dann unterschreibst du nur, was du bestätigen kannst, und trägst deine Sicht in die Bemerkungen ein. Bei Streit über den Hergang oder bei Verletzten solltest du die Polizei rufen. Fotos und Zeugenadressen helfen später.

Reichen Fotos mit dem Handy als Beweis?

Fotos sind eine wichtige Ergänzung, ersetzen aber weder den Bericht noch eine Polizeiaufnahme. Der ADAC rät, trotz der Skizze im Bericht Fotos von Unfallstelle und Schäden zu machen. Mach sie, bevor du die Fahrzeuge bewegst, und sichere sie an einem zweiten Ort.

Darf ich Dashcam-Aufnahmen als Beweis nutzen?

Ob Aufnahmen als Beweis zählen, hängt von Datenschutz und Verwertbarkeit ab. Wir erklären das im Ratgeber zur Dashcam als Beweismittel. Gib Aufnahmen nur an Polizei und Versicherung weiter und stelle sie nicht ins Internet.

Wie lange muss ich nach einem Unfall warten?

Das Gesetz nennt keine feste Zeit, sondern eine angemessene Wartezeit; auch der ADAC weist darauf hin, dass der Gesetzgeber sie nicht definiert hat. Entferne dich nicht, bevor Feststellungen möglich waren. Mehr dazu in der Übersicht zu § 142 StGB oben.

Weitere Artikel

Quellen
  1. § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  2. Mehrsprachiger Europäischer Unfallbericht: Vorlage zum Ausdrucken, ADAC, abgerufen am 03.11.2026
  3. Autounfall: Was tun? 10 Tipps, ADAC, abgerufen am 03.11.2026
  4. § 30 VVG (Anzeige des Versicherungsfalles), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  5. § 119 VVG (Obliegenheiten des Dritten) und § 82 VVG (Abwendung und Minderung des Schadens), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  6. Autoversicherung: Schaden melden (Obliegenheiten im Schadenfall), ADAC Autoversicherung, abgerufen am 03.11.2026
Redaktion dashcam-guide.de

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